Camping Oase in den Elbauen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Oase in den Elbauen, Inhaberin Anja Andres, als Betreiberin der Stellplätze und dem Gast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Bestätigung durch den Stellplatzinhaber.
2. Buchung
Reservierungen können nur noch über unser Buchungssystem (zu finden auf der Homepage https://.oaseindenelbauen.de „Onlinebuchung Stellplatz“,
„Onlinebuchung Mobilheim) vorgenommen werden. Mit der Buchung nimmt der Gast den Abschluss eines Stellplatz-/ Mietobjektvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Stellplatzplatzinhaberin zustande. Bei Gruppenbuchungen kommt es zu einer Anfrage, die durch die Stellplatzbetreiberin frei gegeben werden muss. Erst danach erhält der Gast die Bestätigung. Buchungen haben erst dann Bestand, wenn die Gesamtsumme des Aufenthalts beglichen wurden.
3. Bezahlung
Die Buchung ist nur gültig, wenn, wie in Punkt 2. beschrieben, die Bezahlung der Gesamtsumme erledigt wurde. Die Zahlung des gesamten Mietpreises ist verpflichtend und wird mit Buchungsabschluss fällig. Sollte die Anzahlung auch nach der Zahlungserinnerung nicht erfolgen, kommt kein Vertrag zustande und die Buchung verfällt. Ein Rücktritt des gebuchten Aufenthalts ist jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen, möglich. Allerdings werden hierbei Stornierungsgebühren fällig, die wie folgt gestaffelt sind:•
- bis 14 Tage vor Antritt werden 20% Stornierungsgebühr (des Gesamtbetrages) berechnet.
- ab dem 13. Tag vor Anreise werden 50% Stornierungsgebühr berechnet.
- bei Absagen ab dem 5. Tag vor Anreisetag (z.B.: Montag abgesagt für Freitag) werden 100% Stornierungsgebühr berechnet.
4. An- und Abreise
Der Stellplatz steht dem Gast am Anreisetag ab 10:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist nur im Rahmen der Öffnungszeiten möglich. Eine Abweichung der Anreisezeit bedarf einer telefonischen Absprache. Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern, verständigen sie uns bitte per Mail oder Telefon. Bei eigener oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird der komplette Mietpreis erhoben.Die Stellplätze sind am Abreisetag bis 16:00 Uhr in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Das Mobilheim steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
5. Nutzung des Campingstandplatzes
Der Stellplatz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten (dritten) Personen. Es obliegt dem Gast selbst, die Stellplatzinhaberin auf Mängel und Defekte aufmerksam zu machen.
6. Mobilheim
Das Mobilheim darf maximal durch 6 Personen genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten (dritten) Personen. Es obliegt dem Gast selbst, die Stellplatzinhaberin auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mobilheimes aufmerksam zu machen. Während des Aufenthaltes obliegt dem Gast die laufende Reinigung. Bei Abreise ist zu beachten, dass das Mobilheim besenrein übergeben werden muss. Das schließt ein: Fegen des Fußbodens, Abziehen der Betten, Entleerung des Kühlschranks sowie die Entsorgung des Abfalls. Die Stellplatzinhaberin ist berechtigt, bei Schäden die zur Behebung erforderlichen Beträge zu verlangen.
7. Pflichten
Der Gast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Beachtung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Stellplatzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Gast darf den Stellplatz maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat.
Der Gast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Vertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Stellplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Hunde sind auf dem Campingplatz nur angeleint erlaubt! Ausnahme ist der Aufenthalt auf der umfriedeten Hundewiese. (Hundekotbeseitigung ist Pflicht!)
8. Hausrecht
Die Stellplatzbetreiberin hat das Hausrecht. Ihren Anordnungen ist in jedem Fall sofort folge zu leisten. Sie ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern (auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt) oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Stellplatzordnung oder im Interesse der anderen Gäste erforderlich scheint. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis den Platz nutzen.
9. Gruppen
Gruppen sind auf dem Stellplatz willkommen. Es werden aber keine Party-Gruppen geduldet. Die gegenseitige Rücksichtnahme mit allen anderen Gästen steht im Fokus, sowie der erholsame Aufenthalt dieser. Der Mindestaufenthalt einer Gruppe beträgt zwei Nächte. Alle eingebuchten Personen bezahlen diese Nächte, auch wenn sie eine andere Aufenthaltsdauer planen. Der Vertragspartner ist die Person, die die Buchung getätigt hat. Dieser ist verantwortlich für das Einhalten aller Regeln in Bezug auf diese Gruppe.
10. Platzzuweisung
Beim Aufstellen von Wohnwagen und Zelten gilt eine freie Platzwahl. In Ausnahmefällen folgen Sie bitte den Anweisungen der Stellplatzinhaberin. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Leinen, Zeltpflöcke oder anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird. Die Stellplatzbetreiberin übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnwagen, Zelten, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.
11. Tagesbesucher der Gäste
Tagesbesucher werden geduldet. Diese sind im Buchungslink anzukündigen (Auflistung im Kommentar-Feld) oder der Stellplatzbetreiberin persönlich mitzuteilen. Es dürfen nur angemeldete Personen den Stellplatz betreten und benutzen. Den Besuchern ist das Befahren des Stellplatzes, mit ihrem Fahrzeug, nicht gestattet.
12. Musik
Auf dem gesamten Stellplatzgelände gilt, dass Musik nur in Zimmerlautstärke abgespieltwerden darf.
13. Grillen
Offene bodenberührende Feuer sind auf dem gesamten Stellplatz nicht gestattet. Das Betreiben zugelassener Holzkohlegrills mit einer Bodenfreiheit von ca. 40 cm ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und vermeidbarer Belästigung der anderen Gäste gestattet. Feuertonnen dürfen an dem dafür vorgesehenen Feuerplatz genutzt werden. Bei längeren Trockenperioden ist das Feuermachen nicht gestattet.
14. Ruhezeiten
Die Ruhezeiten gelten außerhalb der Öffnungszeiten (Montag bis Sonntag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr). Eine An- bzw. Abreise außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht möglich.
15. Müllentsorgung
Der Müll muss ordnungsgemäß (Verpackungsmüll in die gelbe Tonne, Papier und Pappe in blaue Tonne, Restmüll in die schwarze Tonne) getrennt und die entsprechenden Mülltonnen entsorgt werden. Grillkohle darf ausschließlich im erkalteten Zustand in die gesonderten Metallaschentonne entsorgt werden!
16. Stornierung/ Rücktritt durch den Gast
Der Gast kann jederzeit mittels schriftlicher Erklärung gegenüber der Stellplatzinhaberin dessen Rücktritt von dem Vertrag erklären. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Stellplatzinhaberin. Tritt der Gast von dem Vertrag zurück, kann die Stellplatzinhaberin unter Punkt 3 genannte Stonierungsgebühren verlangen.
17. Rücktritt durch die Stellplatzinhaberin
Die Stellplatzinhaberin kann von dem Vertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn der Stellplatz/ das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Gast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich die Stellplatzinhaberin, den Gast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Stellplatzes/ Mietobjektes zu informieren. Ferner ist die Stellplatzinhaberin berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Gast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, den Stellplatz/ das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Gast den gesamten mit der Stellplatzinhaberin vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
18. Haftung
Die Stellplatzinhaberin haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser- und Stromversorgung entstehen, sowie die Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet die Stellplatzinhaberin nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Gelände befindlichen Anlagen (auch Spielplatz) oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außerhalb des Stellplatzes befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Stellplatzinhaberin. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei der Stellplatzinhaberin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Gastes. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Gast selbst gegenüber geschädigten Dritten.
19. Preise
Es gilt die aktuelle Preisliste der Stellplatzinhaberin. Der Mietpreis ist per Überweisung oder Paypal bei Buchung im Voraus zu begleichen.
20. Reklamationen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes/ Mietobjektes sind seitens des Gastes unverzüglich der Stellplatzinhaberin zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während der Aufenthaltsdauer des Gastes unmittelbar der Stellplatzinhaberin angezeigt worden sind. Dieser ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.
21. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
22. AGB der Oase in den Elbauen
Diese AGB ist die aktuelle Version. Alle vorherigen Versionen verlieren Ihre Gültigkeit. Dieaktuelle Version ist immer auf der Homepage einsehbar.
23. Schlussbestimmungen
Der Gast bestätigt, dass seine persönlichen Angaben korrekt sind. Der Gast erkennt bei der Buchung die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Zerben, 01.07.2026